AGB

Verkaufs- und Zahlungsbedingungen
Mutfak Küchen GmbH

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Mutfak Küchen GmbH (nachfolgend „Verkäuferin“) und ihren Kunden (nachstehend „Käufer“).

1. Schriftform
Der Kaufvertrag kommt auf der Grundlage der im Auftrag getroffenen Vereinbarungen und der nachstehenden Bedingungen zustande. Änderungen des Auftrages oder der nachstehenden Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Bestimmung.

2. Einhaltung der Übergabefristen

2.1 Kann die Verkäuferin die vereinbarte Übergabefrist nicht einhalten, hat der Auftraggeber eine angemessene Übergabenachfrist zu gewähren. Der Käufer kann nach Überschreitung des vereinbarten Liefertermins den Verkäufer in Textform auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern.

2.2 Von der Verkäuferin nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren oder unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Übergabefrist entsprechend.

2.3 Die Verkäuferin kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, die die Übergabe unmöglich gemacht haben, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Verkäuferin hat den Auftraggeber über diese Umstände unverzüglich zu benachrichtigen.

2.4 Übergabeverzögerungen berechtigen den Auftraggeber nur dann zu Schadenersatz, wenn sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Verkäuferin beruhen.

3. Nichtabnahme und Abnahmeverzug

3.1 Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten und mit Ablehnungsandrohung verbundenen angemessenen Nachfrist Abnahme und Zahlung verweigert oder schon vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen und zahlen zu wollen, kann die Verkäuferin vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

3.2 Wenn der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu zahlen. Mit Beginn jeder Kalenderwoche fällt eine Pauschale Gebühr in Höhe von 79,90 Euro an. Die Verkäuferin kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.

3.3 Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder bei Storno kann die Verkäuferin 60 % des Brutto-Bestellpreises fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist. Im Übrigen bleibt die Verkäuferin (z.B. bei Sonderanfertigung) die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

4. Zahlungsverzug
Der Käufer kommt auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. ist unsicher, ob und wann dem Käufer die Rechnung oder Zahlungsaufstellung zugegangen ist, tritt an Ihre Stelle der Empfang der gekauften Sache.

5. Beanstandungen

5.1 Der Käufer kann an die bestellten Waren qualitative Ansprüche nur in einer Höhe stellen, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können. Geringfügige Abweichungen in der Modellausführung, Farbe oder Struktur gegenüber Ausstellungsstücken oder Katalogabbildungen bleiben vorbehalten und können nicht gerügt werden. Geringe Abweichungen von den angegebenen Maßen der zu übergebenden Einrichtungsgegenstände sind Handelsüblich und – soweit dem Käufer zumutbar – auch zulässig.

5.2 Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware dem Verkäufer anzuzeigen; zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Später auftretende Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Die Mängel sind in Textform und so detailliert wie dem Käufer möglich zu beschreiben.

5.3 Der Käufer einer mangelhaften Sache kann zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Die Verkäuferin kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in man- gelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann die Verkäuferin wegen unverhältnismäßigen Kosten verweigern. Übergibt die Verkäuferin zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.

5.4 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Entscheidet sich der Käufer für den Rücktritt vom Vertrag, so hat er die mangelhafte Sache zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.

5.5 Die Gewährleistung der Verkäuferin erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die nach der Übergabe durch Abnutzung, Nässe, Feuchtigkeit, starke Erwärmung, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung oder Bedienung entstehen.

5.6 Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr nach der Übergabe. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel von Werkleistungen der Verkäuferin erloschen, wenn sie der Besteller nicht binnen zwei Wochen seit Abnahme rügt.

5.7 Bei Selbstabholung besteht kein Anspruch auf kostenlose Lieferung von Ersatzteilen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die übergebenen Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum der Verkäuferin. Die Waren dürfen bis dahin weder verpfändet noch übereignet werden. Geschieht dies dennoch, hat der Käufer den Eigentumsvorbehalt weiterzugeben.

6.2 Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum der Verkäuferin auch dann entsprechend zu wahren, wenn die übergebenen Waren nicht für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.

6.3 Der Käufer hat der Verkäuferin Adressenwechsel oder Wechsel des Standortes der gekauften Waren oder von Teilen der Waren, solange diese nicht vollständig bezahlt sind, innerhalb von acht Tagen mitzuteilen. Andernfalls ist er gegenüber der Verkäuferin zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dadurch entsteht, dass sie zur Geltendmachung ihrer Ansprüche notwendige und angemessene Maßnahmen ergreift, um die neue Adresse oder den neuen Standort zu ermitteln.

7. Lieferung und Montage

7.1 Lieferzusagen und -Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.

7.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und /oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind – auch nach Ablauf einer dem Verkäufer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.

7.3 Im Fall einer nicht Lieferbarkeit von Auslaufmodellen, muss der Verkäufer die Ware nicht von anderen Online Händlern erwerben. Der Verkäufer hat lediglich das Recht beim Hersteller zu bestellen. Sollte dies nicht machbar sein, kann der berechnete Preis der Ware dem Kunden zurückerstattet werden. Gleichwohl kann der Verkäufer dem Kunden ein gleichwertiges und/oder Nachfolgemodell der Ware anbieten. Schadenersatzpflichtig wird der Verkäufer in keinem Fall.

7.4 Im Übrigen kommt der Verkäufer erst dann in Verzug, wenn der Käufer in Textform eine Nachfrist von mindestens 6 Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,2 % für jede vollendete zweite Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu 2 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, ausgeschlossen.

7.5 Selbstabholung gem. Kaufvertrag: Der Käufer hat die Kaufsache in der Niederlassung der Verkäuferin, in der der Kaufvertrag geschlossen worden ist, selbst abzuholen. Die Verkäuferin schuldet nur eine Übergabe der Kaufsache in dieser Niederlassung, keine Lieferung, keine Montage und keine Anschlüsse der Kaufsache beim Käufer, sofern nichts Anderes vereinbart. Die Verkäuferin vermittelt auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers einen Vertrag zwischen einem Dritten und dem Käufer über die Lieferung und/oder Montage und/oder Anschlüsse der Kaufsache zum bzw. beim Käufer.

8. Naturstein

8.1 Als Naturprodukt unterliegt der Naturstein Schwankungen in Farbe und Struktur. Vorgelegte Natursteinmuster zeigen nur das allgemeine Aussehen des Steins und sind nicht verbindlich. Geringe Abweichungen sind als naturbedingt und normal anzusehen. Feine Haarrisse in der Gesteinsoberfläche können gelegentlich auftreten, sind aber kein Qualitätsmangel. Naturstein muss unter Umständen bei offenen Adern, Löchern oder Stichen mit einem geeigneten 2-Komponenten-Kleber gekittet werden. Solche Verkittungen, wenn nötig unterstützt durch Klammern sind ein wesentliches Erfordernis der Natursteinbearbeitung. Als Endkunde sind Sie entsprechend darauf hingewiesen worden, dass ein Muster nur richtungsweisend die Materialfarbe Struktur und Oberflächenbeschaffenheit aufzeigen kann. Insbesondere bei strukturierten Materialien zeigt ein Muster nur einen kleinen Ausschnitt des gesamten Farbspektrums. Reklamationen aufgrund von geringfügigen Farb-, Struktur- und Oberflächenschwankungen/Abweichungen werden daher im gesamten ausgeschlossen. Plattenstöße werden als V-Fuge hergestellt.

8.2 Höhendifferenzen von +/- 1-3 mm bei flächenbündigen Einbauteilen stellen keinen Reklamationsgrund dar.

8.3 Horizontalverschiebungen von +/- 1-4 mm in X- und Y Richtung bei Unterbau Einbauelementen stellen keinen Reklamationsgrund dar.

9. Zahlungsmodalitäten

9.1 Der Kaufpreis ist vor Übergabe der Ware zu entrichten. Eine Anzahlung muss mindestens 60 % des Bruttoauftragswertes betragen.

9.2 Die Verkäuferin setzt volle Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bei Vertragsabschluss voraus. Sollte sie nicht vorhanden sein oder tritt nach Erteilung des Auftrages eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers ein, so kann die Verkäuferin nach ihrer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistung vor Übergabe verlangen und bei Nichterbringung der verlangten Leistungen durch den Auftraggeber nach Mahnung und Fristsetzung vom Auftrag zurücktreten und Schadenersatz gemäß Ziffer 9.3 verlangen.

9.3 Die Verkäuferin kann vom Auftrag/Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber/Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde oder er die eides stattliche Offenbarungsversicherung abgab. Die Verkäuferin hat das Recht, in diesem Falle Schadenersatz in Höhe von 30 % des Bruttobestellpreises zu fordern, sofern der Auftraggeber/Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.

9.4 Gerät der Käufer in Verzug, so ist Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 %-Punkte über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort der Niederlassung der Verkäuferin, in der der Kaufvertrag geschlossen worden ist. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Verkäuferin.

11. Salvatorische Klausel
Sollte einer der obigen Bestimmungen unwirksam oder unanwendbar sein oder werden, so sollen die übrigen Bestimmungen gleichwohl gelten. Anstelle der unwirksamen oder unanwendbaren Bestimmungen soll eine möglichst gleichwertige Bestimmung gelten.